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Stornobedingungen

Kündigung/Stornierung
a) Der Vermieter kann in Fällen von höherer Gewalt (Wasser-, Sturm- oder Brandschaden, etc.) und sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
b) Mietverhältnisse, die über eine kurze Zeit eingegangen werden, sind in der Regel nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar (§ 542 II BGB). Das bedeutet, „dass der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit wird, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird“. Sprich, die Miete ist grundsätzlich immer fällig, egal wann der Mieter absagt (§ 537 I BGB).

Der Vermieter muss gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung das Objekt anrechnen. Der Mieter muss also ggf. den Mietzins zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte/wollte. Sofern eine Neuvermietung des Objekts gelingt, hat der Mieter 30% des ursprünglichen Mietpreises als Kostenpauschale an den Vermieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Andernfalls gilt die folgende Stornostaffel:

– bis 4  Wochen vor Anreise: 50 %
– ab der 4 Wochen vor Anreisetag: 100%

Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.